AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Skiline/Fotos:

Durch die Nutzung der Anlage willigen Sie sein, das Bildaufnahmen generiert werden und ihr Foto öffentlich einsehbar ist. 
Bei Fragen: privacy-protection@alturos.com, www.skiline.cc


Verleihbedingungen
Die Bedingungen gelten für alle vom Bikeshop gemieteten Verleihgegenstände sowie auch bei Benützung der eigenen Räder und die Benützung des E-Enduro Bikeparks Riesneralm.

1. Sicherstellung
Als Deposit ist im Shop ein gültiger amtlicher Ausweis oder ein Blanko Auszug einer Kreditkarte zu hinterlegen. Bei Schäden an den Leihgegenständen oder Ausrüstungen, die durch den Kunden (Mieter) verursacht wurden, ist der Schaden im vollen Umfang zu begleichen, bzw. kann von der Kreditkarte abgebucht werden, sofern nicht die Schutzgebühr entrichtet wurde.

2. Diebstahl / Verlust
Die Leihgegenstände und Ausrüstungen sind nicht versichert. Bei Diebstahl oder Verlust ist der volle Wiederbeschaffungswert zu ersetzen, sofern nicht die Schutzgebühr entrichtet wurde.

3. Überprüfung
Der Unterzeichnende bestätigt, dass das Verleihmaterial bei der Übergabe von ihm überprüft wurde, keine offensichtlichen Mängel aufweist und voll
funktionstüchtig ist.

4. Übernahme
Sollten bei der Übernahme Mängel festgestellt werden, so sind diese dem Verleihpersonal umgehend bekannt zu geben.

5. Schäden an Personen und Sachen
Sport Scherz e.U. haftet für keine Schäden an Personen & Sachen, auch nicht für Schäden Dritter, die durch oder mit dem Verleihmaterial oder mit dem
eigenen Rad erfolgen und oder in Zusammenhang mit dem E-Enduro Bikepark Riesneralm stehen. Die Auswahl der Verleihbikes inkl. der Schutzausrüstung erfolgt durch den Kunden. Die Benützung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Mieter haftet für jegliche Schäden am Verleihmaterial, außer Verschleißgegenstände.

6. E-Enduro-Bikepark
Bei der Benützung des E-Enduro-Bikeparks ist den Verhaltensregeln des Parks unbedingt Folge zu leisten. Bei NICHT-Folgeleistung durch den Mieter kann dieser vom Verleihpersonal des Parks verwiesen werden. Die Auswahl der zu fahrenden Streckenvarianten obliegt dem Mieter selbst. Für Kinder und Minderjährige entscheidet die Auswahl der Erziehungsberechtigte. 

7. Rückgabe
Sofern das Material ohne Information an das Verleihpersonal nicht zum vereinbarten Zeitraum / Ort zurückgestellt wird, erfolgt umgehend eine Strafanzeige. Die Kosten für den Rücktransport von Geräten, die an einem anderen Ort als der Bikeshop abgegeben werden, trägt der Mieter. Wir bitten Sie, das Verleihmaterial bis spätestens 16:30 Uhr des letzten Miettages abzugeben.

8. Haftpflichtversicherung
Der Unterfertigende erklärt, dass er ausreichend privathaftpflichtversichert ist, um die Abdeckung allfälliger Schäden, die entstehen, zu gewährleisten, sofern nicht die Schutzgebühr entrichtet wurde.

9. Minderjährige
Minderjährige im Alter zw. 10 bis 18 Jahren erklären, dass Sie die Erlaubnis & Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten haben. Für Mieter unter 10 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter diese Erklärung unterschreiben 10. Mieter Sämtliche Leihgegenstände und Ausrüstungen dürfen nur von den unterzeichnenden Personen benutzt werden. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift, dass er die Verleihbedingungen
gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

Bei Minderjährigen unter 10 Jahren Unterschrift des Erziehungsberechtigten oder Erlaubnis + Einverständniserklärung mitbringen und diese(r) erklärt sich mit der Unterschrift hiermit einverstanden, unsere AGB´s zu akzeptieren!

Achtung !
Bitte beachten Sie, dass die E-Fahrzeuge für die Kleinkinder fallweise bis zu 40 km/h erreichen können. Die Kinder müssen daher ausreichend geübt sein.

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E-Enduro Bikepark Verhaltensregeln

1. Betriebszeiten:
Die ausgehängten Betriebszeiten des E-Enduro Bikeparks sind die Öffnungszeiten. Diese Öffnungszeiten sind strikt einzuhalten. Ein Befahren der Fahrradstrecken bzw. des Bikeparks außerhalb der Öffnungszeiten ist verboten und wird rechtlich geahndet.

2. Schutzausrüstung:
Jeder Benutzer hat eine geeignete Schutzausrüstung zu tragen. Diese besteht mindestens aus einem Helm. Weitere Schutzausrüstung (Protektoren für Knie, Ellbogen, Rücken etc.) wird empfohlen und kann auch beim Betreiber geliehen werden.

3. Strecken:
Es dürfen nur die ausgewiesenen und beschilderten Strecken befahren werden. Das Befahren des freien Geländes und von Wegen, die nicht als Bikestrecke gekennzeichnet sind, ist untersagt. Bei gesperrter Strecke gilt ein absolutes Fahrverbot.

4. Benutzung:
Die Benutzung der E-Enduro oder eines E-Bikes oder des eigenen Rades erfolgt ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Das Befahren der Anlage ist entsprechend dem eigenen Können einzuschätzen. Eine Benutzung ist nur mit einem gültigen Bikeparkticket bzw. Verleihrad oder eigenem Rad und Ticket erlaubt.

5. Rücksichtnahme auf andere Benutzer:
Jeder Benutzer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. Insbesondere ist auf Sicht zu fahren. Die Geschwindigkeit und die Fahrweise sind dem jeweiligen Können des Benutzers und den Gelände- und Witterungsverhältnissen sowie auch der Verkehrsdichte anzupassen. In technisch schwierig zu befahrendem Gelände wird eine entsprechende Beherrschung des Rades sowie ein entsprechendes technisches Können vorausgesetzt. 

6. Wahl der Fahrspur – Überholen:
Der von hinten kommende Fahrer muss seine Fahrlinie so wählen, dass er vor ihm fahrende Fahrer nicht gefährdet. Überholt werden darf nur mit einem Abstand, der dem überholten Fahrer für alle seine vorherzusehenden Fahrmanöver und Bewegungen genügend Raum lässt.

7. Anhalten, Gehen und Wandern:
Jedem Fahrer ist es untersagt, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen der Strecke aufzuhalten. Ein gestürzter Fahrer hat eine solche Stelle so schnell wie möglich zu verlassen. Das Gehen und Wandern auf den Strecken ist untersagt.

8. Fahrtrichtung:
Die Strecken dürfen ausschließlich in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Einbahnsystem) befahren werden. 

9. Beachten von Markierungen und Zeichen:
Jeder Fahrer hat die vorhandenen Markierungen und Beschilderungen zu beachten.

10. Hilfeleistung und Ausweispflicht:
Bei Unfällen ist jeder Fahrer zur zumutbaren Hilfeleistung verpflichtet, wobei empfohlen wird, immer ein Mobiltelefon mittzuführen. Jeder Fahrer hat im Falle der Beobachtung eines Unfalles seine Personalien bekannt zu geben.

11. Benutzung E-Enduro bzw. E-Bikes:
Die Benutzung einer E-Enduro bzw. eines E-Bikes oder des eigenen Bikes ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden oder unter Alkohol-, Drogen- oder beeinträchtigendem Medikamenteneinfluss stehen.

12. Haftungsausschluss:
Haftpflichtansprüche der Benutzer gegenüber dem Betreiber sind ausgeschlossen. Jeder Benutzer haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschäden, die auf sein Verschulden zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für Schäden in Folge unangemessener Fahrweise. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Benutzers, die auf eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Betreibers zurückzuführen sind. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind weiters auch sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen.

13. Altersbeschränkungen:
Jugendliche im Alter zwischen 10 - 18 Jahren erklären, dass Sie die Erlaubnis und Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten haben. Für Mieter unter 10 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter diese Erklärung unterschreiben und diese(r) erklärt sich mit der Unterschrift hiermit einverstanden, unsere AGB´S zu akzeptieren.

14. Sonstiges:
Sollten einzelne Punkte dieser Verhaltensregeln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen. Die vorstehenden Verhaltensregeln wurden aufmerksam gelesen, verstanden und durch die Unterschrift des Benutzers anerkannt.
BEDINGUNGEN ZUR STRECKENBEF

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BEDINGUNGEN ZUR STRECKENBEFAHRUNG

Mit der Benützung erkläre ich mich hiermit einverstandendass ich die Bedingungen zum Befahren des E-Enduro Bikeparks gelesen und verstanden habe und dass die Strecken A, B, C, D (blau) nur für Kinder und Anfänger, und die Strecken E, F (rot) nur für Kinder ab 12 Jahren (Voraussetzung sehr guter Biker/in) zu befahren sind. Die Strecke G (schwarz) darf jedoch nur von Experten bzw. Profis benützt werden.

WICHTIG !
Das Befahren des Parks außerhalb der ausgewiesenen und
beschilderten Strecken ist ebenfalls verboten.

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RADVERLEIH - BEDINGUNGEN!

Sehr geehrter Kunde!

Wir freuen uns, dass Sie bei uns ein Bike leihen und wünschen Ihnen damit eine schöne Radtour. 

Wir müssen sie jedoch eindringlich darauf hinweisen, dass Sie ausschließlich „nur“ die öffentlichen Straßen bzw. die in der Karte des Tourismusverbandes markierten Radwege benützen dürfen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass beim Befahren von nicht ausgewiesenen Wegen der Grundbesitzer dies aus Haftungsgründen zur Anzeige bringen muss.

Für ein gutes „Miteinander“ von Jagd- Forst- und Tourismusverband bitten wir Sie daher, diese Hinweise unbedingt zu befolgen. Wir wünschen einen schönen Aufenthalt.

Downloads

Verleihbedingungen E-Enduro Bikepark 2021 Gesamtversion