Regeln & Sicherheit

E-Enduro Bikepark Riesneralm

E-Enduro Bikepark Verhaltensregeln


  1. Betriebszeiten:

Die ausgehängten Betriebszeiten des E-Enduro Bikeparks sind die Öffnungszeiten. Diese Öffnungszeiten sind strikt einzuhalten. Ein Befahren der Fahrradstrecken bzw. des Bikeparks außerhalb der Öffnungszeiten ist verboten und wird rechtlich geahndet.

  1. Schutzausrüstung:

Jeder Benutzer hat eine geeignete Schutzausrüstung zu tragen. Diese besteht mindestens aus einem Helm. Weitere Schutzausrüstung (Protektoren für Knie, Ellbogen, Rücken etc.) wird empfohlen und kann auch beim Betreiber geliehen werden.

  1. Strecken:

Es dürfen nur die ausgewiesenen und beschilderten Strecken befahren werden. Das Befahren des freien Geländes und von Wegen, die nicht als Bikestrecke gekennzeichnet sind, ist untersagt. Bei gesperrter Strecke gilt ein absolutes Fahrverbot.

  1. Benutzung:

Die Benutzung der E-Enduro oder eines E-Bikes oder des eigenen Bikes erfolgt ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Das Befahren der Anlage ist entsprechend dem eigenen Können einzuschätzen. Eine Benutzung ist nur mit einem gültigen Bikeparkticket bzw. Verleihrad oder eigenen Rades und Ticket erlaubt.

  1. Rücksichtnahme auf andere Benutzer:

Jeder Benutzer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. Insbesondere ist auf Sicht zu fahren. Die Geschwindigkeit und die Fahrweise sind dem jeweiligen Können des Benutzers und den Gelände- und Witterungsverhältnissen sowie auch der Verkehrsdichte anzupassen. In technisch schwierig zu befahrendem Gelände wird eine entsprechende Beherrschung des Rades sowie ein entsprechendes technisches Können vorausgesetzt.

  1. Wahl der Fahrspur – Überholen:

Der von hinten kommende Fahrer muss seine Fahrlinie so wählen, dass er vor ihm fahrende Fahrer nicht gefährdet. Überholt werden darf nur mit einem Abstand, der dem überholten Fahrer für alle seine vorherzusehenden Fahrmanöver und Bewegungen genügend Raum lässt.

  1. Anhalten, Gehen und Wandern:

Jedem Fahrer ist es untersagt, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen der Strecke aufzuhalten. Ein gestürzter Fahrer hat eine solche Stelle so schnell wie möglich zu verlassen. Das Gehen und Wandern auf den Strecken ist untersagt.

  1. Fahrtrichtung:

Die Strecken dürfen ausschließlich in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Einbahnsystem) befahren werden.

  1. Beachten von Markierungen und Zeichen:

Jeder Fahrer hat die vorhandenen Markierungen und Beschilderungen zu beachten.

  1. Hilfeleistung und Ausweispflicht:

Bei Unfällen ist jeder Fahrer zur zumutbaren Hilfeleistung verpflichtet, wobei empfohlen wird, immer ein Mobiltelefon mitzuführen.

Jeder Fahrer hat im Falle der Beobachtung eines Unfalles seine Personalien bekannt zu geben.

  1. Benutzung E-Enduro bzw. E-Bikes oder des eigenen Bikes:

Die Benutzung einer E-Enduro bzw. eines E-Bikes ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden oder unter Alkohol-, Drogen- oder beeinträchtigendem Medikamenteneinfluss stehen.

  1. Haftungsausschluss:

Haftpflichtansprüche der Benutzer gegenüber dem Betreiber sind ausgeschlossen. Jeder Benutzer haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschäden, die auf sein Verschulden zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für Schäden in Folge unangemessener Fahrweise.

Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Benutzers, die auf eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Betreibers zurückzuführen sind. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind weiters auch sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen.

  1. Altersbeschränkungen:

Jugendliche im Alter zwischen 10 - 18 Jahren erklären, dass sie die Erlaubnis und Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten haben. Für Mieter unter 10 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter diese Erklärung unterschreiben und diese(r) erklärt sich mit der Unterschrift hiermit einverstanden, unsere AGB´s zu akzeptieren. 

  1. Sonstiges:

Sollten einzelne Punkte dieser Verhaltensregeln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen.

Die vorstehenden Verhaltensregeln wurden aufmerksam gelesen, verstanden und durch die Unterschrift des Benutzers anerkannt.